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DIN 6868-157: Konstanzprüfung am Befundmonitor — der häufig vergessene Pflichtnachweis

10. Februar 20263 Min. Lesezeitvon KonstanzLog Team
DIN 6868-157BefundmonitorKonstanzprüfungZahnarztpraxis

Warum der Befundmonitor prüfpflichtig ist

Wenn Zahnarztpraxen an Konstanzprüfung denken, denken sie an das Röntgengerät — an Intraoralgerät, OPG oder DVT. Was dabei sehr häufig vergessen wird: Der Monitor, auf dem die Röntgenbilder betrachtet und befundet werden, ist ebenfalls prüfpflichtig.

Die Begründung ist nachvollziehbar: Ein Monitor mit falscher Leuchtdichte oder schlechtem Kontrastverhältnis zeigt das Röntgenbild verfälscht. Diagnostisch relevante Details können übersehen werden — mit direkten Konsequenzen für die Patientensicherheit.

Die DIN 6868-157 stellt sicher, dass Befundmonitore dauerhaft kalibriert und in einem Zustand sind, der eine korrekte Bilddiagnose ermöglicht.

Was die DIN 6868-157 fordert

Die Norm definiert, welche Messgrößen bei der Konstanzprüfung eines Befundmonitors erfasst werden müssen:

  • Maximale Leuchtdichte (Lmax): Wie hell kann der Monitor werden?
  • Minimale Leuchtdichte (Lmin): Wie dunkel wird das tiefste Schwarz?
  • Kontrastverhältnis: Verhältnis Lmax zu Lmin (Mindestanforderung: 250:1 für Primärbefundmonitore)
  • Homogenität: Gleichmäßigkeit der Leuchtdichte über die Monitoroberfläche
  • DICOM-GSDF-Konformität: Graustufenwiedergabe nach DICOM-Standard
  • Defektpixel: Anzahl und Position fehlerhafter Pixel

Welche Monitore betroffen sind

Nicht jeder Monitor in der Praxis ist prüfpflichtig — nur solche, auf denen Röntgenbilder primär befundet (also zur Diagnosestellung genutzt) werden.

Prüfpflichtig ist der Monitor, wenn:

  • Er als primäres Anzeigesystem für Röntgenbilder genutzt wird
  • Diagnosen direkt am Monitor gestellt werden (nicht nur als Referenzansicht)

Nicht prüfpflichtig sind:

  • Büromonitore für administrative Aufgaben
  • Monitore, die nur als Referenz dienen, während die eigentliche Befundung an einem anderen Gerät stattfindet

Im Zweifelsfall gilt: Wenn der Monitor zur Betrachtung von Röntgenbildern genutzt wird, ist er prüfpflichtig.

Prüfintervall und Dokumentationspflicht

Befundmonitore sind immer monatlich prüfpflichtig — ohne Ausnahme. Die neue QS-RL 2024, die ein Quartalsintervall für Röntgengeräte ermöglicht, gilt ausdrücklich nicht für Befundmonitore.

Das bedeutet für Praxen mit genehmigtem Quartalsintervall: Das Röntgengerät wird nur alle 3 Monate geprüft, der Befundmonitor aber weiterhin monatlich.

Typische Fehler in der Praxis

  1. Befundmonitor wird komplett vergessen — nur das Röntgengerät wird monatlich geprüft
  2. Büromonitor als Befundmonitor genutzt — nicht DICOM-kalibriert, falsche Graustufenwiedergabe
  3. Prüfung unter falschen Lichtbedingungen — Umgebungslicht zu hell, verfälscht Messung
  4. Kein DICOM-Testbild — Prüfung mit falschem Testbild durchgeführt
  5. Keine getrennte Dokumentation — Befundmonitor-Prüfung nicht separat protokolliert

Checkliste für die DIN-6868-157-Prüfung

  • [ ] Kalibriertes Leuchtdichtemessgerät (Fotometer) vorhanden
  • [ ] TG18-QC oder SMPTE-Testbild (DICOM-Format) auf Monitor geladen
  • [ ] Umgebungslicht reduziert (< 10 lx bei der Messung)
  • [ ] Referenzwerte aus der Abnahmeprüfung zur Hand
  • [ ] Alle Messgrößen (Lmax, Lmin, Homogenität) gemessen und eingetragen
  • [ ] Ergebnis dokumentiert (einwandfrei oder Abweichung mit Beschreibung)
  • [ ] Protokoll 10 Jahre aufbewahrt

KonstanzLog führt Sie durch den Befundmonitor-Check — mit getrennter Prüfungsführung für Röntgengerät und Monitor.

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