Konstanzprüfung für Tierarztpraxen: Diese Strahlenschutz-Pflichten gelten auch in der Veterinärmedizin
Gelten die gleichen Regeln für Tierarztpraxen wie für die Humanmedizin?
Die kurze Antwort: Ja. Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) macht keinen Unterschied zwischen Human- und Veterinärmedizin. Alle Betreiber von Röntgeneinrichtungen — also auch Tierarztpraxen — unterliegen der Konstanzprüfungspflicht nach § 116 StrlSchV.
Das ist vielen Tierärzten nicht bekannt, was zu einer gefährlichen Unterschätzung des Compliance-Risikos führt. Der erste unangekündigte Besuch der Gewerbeaufsicht endet dann oft mit einer unangenehmen Überraschung.
Wer überwacht Tierarztpraxen?
Anders als Zahnarztpraxen (zahnärztliche Stelle) und Radiologiepraxen (ärztliche Stelle) werden Tierarztpraxen nicht von einer Standesorganisation überwacht, sondern von der Gewerbeaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes.
Das hat praktische Konsequenzen: Die Gewerbeaufsicht kündigt Prüfungen in der Regel nicht im Voraus an. Wenn ein Inspektor in die Praxis kommt, muss die vollständige Dokumentation sofort vorgelegt werden können.
Welche Prüfintervalle gelten?
Für Tierarztpraxen gelten dieselben Prüfintervalle wie für Humanmedizin:
- Standard: monatliche Konstanzprüfung
- Quartalsintervall: nach QS-RL 2024 möglich, wenn drei einwandfreie Prüfungen vorliegen und ein Antrag genehmigt wurde
- Befundmonitor: immer monatlich
- Sachverständigenprüfung: alle 5 Jahre nach § 172 StrlSchG
Strahlenschutzkurs für Tierärzte: Aktualisierungspflicht alle 5 Jahre
Wer in der Veterinärmedizin Röntgengeräte betreibt, muss einen Strahlenschutzkurs absolvieren und diesen alle 5 Jahre aktualisieren. Diese Aktualisierungspflicht gilt auch für die beauftragten Tierarzthelfer/innen, die Röntgenaufnahmen anfertigen.
Angeboten werden diese Kurse von den Landestierärztekammern und verschiedenen Bildungsträgern. Fehlt der aktuelle Kursnachweis, liegt ein Verstoß gegen die StrlSchV vor — unabhängig davon, ob die Konstanzprüfungen durchgeführt wurden oder nicht.
Typische Compliance-Lücken in Tierarztpraxen
- Fehlende oder unvollständige Konstanzprüfungsprotokolle — die häufigste Beanstandung
- Kein Nachweis der aktuellen Strahlenschutzkurs-Aktualisierung
- Befundmonitor nicht geprüft (falls vorhanden)
- Fehlende Abnahmeprüfungsdokumentation bei älteren Geräten
- Strahlenschutzbeauftragter nicht förmlich bestellt oder nicht aktuell
Digitale Lösung: Warum Software den Unterschied macht
Bei einer unangekündigten Kontrolle müssen Protokolle sofort und vollständig vorgelegt werden können. Papierordner können fehlen, unleserlich oder unvollständig sein.
Mit KonstanzLog sind alle Konstanzprüfungsprotokolle digital in der Cloud gespeichert, jederzeit abrufbar und als PDF exportierbar — auch vom Tablet oder Smartphone. Bei einem Kontrollbesuch der Gewerbeaufsicht können Sie die gesamte Dokumentation in Sekunden vorzeigen.
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