KonstanzLogKonstanzLog

QS-RL 2024: Konstanzprüfung jetzt alle 3 Monate erlaubt — Schritt-für-Schritt-Anleitung

Seit 01.12.2024 können Zahnarztpraxen das Quartalsintervall beantragen — wenn die Voraussetzungen stimmen.

1. Was hat sich mit der neuen QS-RL ab 01.12.2024 geändert?

Die Qualitätssicherungs-Richtlinie (QS-RL) der zuständigen Stellen wurde zum 01.12.2024 aktualisiert. Die wichtigste Neuerung: Praxen, die drei aufeinanderfolgende einwandfreie Konstanzprüfungen dokumentieren können, dürfen die Prüfhäufigkeit auf ein Quartalsintervall (alle 3 Monate) reduzieren — vorausgesetzt, ein entsprechender Antrag wird bei der zuständigen Kammer genehmigt. Damit können Praxen mit stabiler Bildqualität die Prüflast von 12 auf 4 Prüfungen pro Jahr reduzieren.

2. Wer darf auf das Quartalsintervall wechseln?

  • Drei aufeinanderfolgende einwandfreie Konstanzprüfungen (keine Abweichungen außerhalb der Toleranzen)
  • Gültige Abnahmeprüfung vorhanden und dokumentiert
  • Kein Gerätewechsel oder wesentliche Änderung seit der letzten Abnahmeprüfung
  • Antrag bei der zuständigen zahnärztlichen oder ärztlichen Stelle gestellt und genehmigt

3. Ausnahmen: Was bleibt monatlich?

Befundmonitore und Filmentwicklungsanlagen bleiben immer monatlich prüfpflichtig — auch wenn für das Röntgengerät ein Quartalsintervall genehmigt wurde. Diese Ausnahme ist in der QS-RL 2024 ausdrücklich geregelt.

4. So stellen Sie den Antrag bei Ihrer Kammer

  1. 1Führen Sie 3 aufeinanderfolgende einwandfreie Konstanzprüfungen durch und dokumentieren Sie diese mit KonstanzLog.
  2. 2Exportieren Sie die 3 Protokolle als PDF-Paket.
  3. 3Stellen Sie einen formlosen Antrag an Ihre zuständige zahnärztliche Stelle — beifügen: die 3 Protokolle, Gerätedaten und Abnahmeprüfungsnachweis.
  4. 4Nach Genehmigung durch die Kammer können Sie auf das Quartalsintervall wechseln.
  5. 5KonstanzLog aktualisiert automatisch das Fälligkeitsdatum auf Quartalsintervall.

5. Was passiert bei einer Abweichung?

Wenn eine Konstanzprüfung eine Abweichung außerhalb der Toleranzen zeigt, muss sofort auf das monatliche Intervall zurückgekehrt werden. Die Abweichung muss dokumentiert und ggf. der zuständigen Stelle gemeldet werden. Um das Quartalsintervall erneut beantragen zu können, müssen wieder drei einwandfreie aufeinanderfolgende Prüfungen erbracht werden.

6. KonstanzLog: Automatischer Verlängerungsassistent

KonstanzLog prüft automatisch, ob Ihre drei letzten Protokolle einwandfrei waren und ob die Voraussetzungen für das Quartalsintervall erfüllt sind. Der Verlängerungsassistent bereitet alle nötigen Unterlagen für Ihren Kammerantrag vor.

Kostenlos testen