Sachverständigenprüfung Röntgen: So bereiten Sie Ihre Praxis auf die 5-Jahres-Prüfung vor
Was ist die Sachverständigenprüfung nach § 172 StrlSchG?
Die Sachverständigenprüfung ist die große technische und dokumentarische Generalinspektion Ihrer Röntgenanlage — alle 5 Jahre ab Erstinbetriebnahme vorgeschrieben. Sie geht weit über die monatliche Konstanzprüfung hinaus: Ein akkreditierter Sachverständiger (z. B. TÜV Rheinland, TÜV SÜD) prüft sowohl die Technik als auch Ihre gesamte Dokumentation der letzten Jahre.
Wer gut dokumentiert hat, braucht sich nicht zu fürchten. Wer Lücken hat, riskiert teure Nachprüfungen.
Wer führt die Prüfung durch?
Die Sachverständigenprüfung muss von einem nach § 172 StrlSchG anerkannten Sachverständigen durchgeführt werden. In der Praxis sind das häufig:
- TÜV Rheinland
- TÜV SÜD
- TÜV Nord
- DEKRA
- Weitere nach Landesrecht zugelassene Sachverständige
Den zuständigen Sachverständigen für Ihre Region finden Sie über Ihre zuständige Landesbehörde für Strahlenschutz oder direkt über die Sachverständigenorganisationen.
Welche Unterlagen erwartet der Sachverständige?
Das ist das Herzstück der Vorbereitung. Der Sachverständige wird folgende Unterlagen einfordern:
- Alle Konstanzprüfungsprotokolle seit der letzten Sachverständigenprüfung (oder seit Inbetriebnahme beim ersten Mal) — lückenlos, mit Datum und Unterschrift
- Abnahmeprüfungsprotokoll mit den Referenzwerten
- Gerätebuch / Gerätestammdaten (Hersteller, Modell, Seriennummer, Anschaffungsdatum)
- Nachweis des bestellten Strahlenschutzbeauftragten
- Wartungsberichte (Hersteller-Wartungen der letzten Jahre)
- Aufzeichnungen über Änderungen am Gerät (Updates, Reparaturen)
Typische Beanstandungen und wie Sie sie vermeiden
Nach Erfahrungen von Sachverständigen sind das die häufigsten Probleme:
-
Lücken in der Konstanzprüfungsdokumentation — ein oder mehrere Monate fehlen komplett. Lösung: Konsequente monatliche Prüfung mit digitalem System.
-
Fehlender Abnahmeprüfungsnachweis — das Gerät ist nicht mehr neu, aber das Protokoll ist nicht auffindbar. Lösung: Unterlagen zentral und digital archivieren.
-
Befundmonitor nicht geprüft — viele Praxen vergessen, dass der Monitor nach DIN 6868-157 prüfpflichtig ist. Lösung: Befundmonitor als separates Gerät in das Dokumentationssystem aufnehmen.
-
Gerätebuch nicht aktuell — Wartungen und Änderungen nicht eingetragen. Lösung: Jede Änderung sofort dokumentieren.
Kosten und Zeitaufwand der 5-Jahres-Prüfung
In einer kleinen Zahnarztpraxis mit einem oder zwei Geräten dauert die Sachverständigenprüfung ca. 2–3 Stunden. Die Kosten variieren je nach Sachverständigem und Geräteanzahl:
- 1 Röntgengerät: ca. 300–500 €
- 2 Geräte (z. B. Intraoralgerät + OPG): ca. 400–700 €
- DVT: ca. 500–1.200 € (komplexer Prüfumfang)
Hinzu kommen ggf. Kosten für die Behebung von Beanstandungen.
Checkliste: 12 Monate vor der Sachverständigenprüfung
- [ ] Fälligkeitsdatum der Sachverständigenprüfung ermitteln (5 Jahre ab Erstinbetriebnahme)
- [ ] Sachverständigen beauftragen (frühzeitig Termin anfragen)
- [ ] Alle Konstanzprüfungsprotokolle der letzten 5 Jahre zusammenstellen und auf Vollständigkeit prüfen
- [ ] Lücken in der Dokumentation identifizieren und soweit möglich schließen
- [ ] Abnahmeprüfungsprotokoll sicherstellen
- [ ] Gerätebuch aktualisieren (Wartungen, Reparaturen, Updates)
- [ ] Strahlenschutzbeauftragtenbestellung aktualisieren (falls Personalwechsel)
- [ ] Befundmonitor-Protokolle prüfen (DIN 6868-157)
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