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Zahnärztliche Stelle Röntgen: Was bei der Stichprobenprüfung geprüft wird

Vorbereitung ist alles — mit vollständiger Dokumentation kein Grund zur Sorge.

1. Was ist die zahnärztliche Stelle?

Die zahnärztliche Stelle ist eine Einrichtung der Landesärztekammern und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die nach §§ 128–130 StrlSchV die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Radiologie überwacht. Sie ist nicht Teil der staatlichen Behörden, sondern eine Selbstverwaltungseinrichtung der Ärzteschaft. In jedem Bundesland gibt es eine oder mehrere zuständige zahnärztliche Stellen.

2. Wie läuft die Stichprobenprüfung ab?

Die zahnärztliche Stelle führt in der Regel alle 2–3 Jahre eine Stichprobenprüfung durch. Das Verfahren läuft schriftlich: Die Praxis erhält eine Anforderung per Post oder E-Mail und muss innerhalb einer Frist (meist 4–6 Wochen) Röntgenbilder, Konstanzprüfungsprotokolle und weitere Unterlagen einreichen. Eine persönliche Prüfung vor Ort ist selten und wird in der Regel nur bei Beanstandungen angeordnet.

3. Welche Unterlagen werden angefordert?

  • 1Konstanzprüfungsprotokolle der letzten 12–24 Monate (alle Prüfungen, lückenlos)
  • 2Repräsentative Röntgenbilder zur Bildqualitätsbeurteilung
  • 3Abnahmeprüfungsprotokoll des Geräts
  • 4Nachweis des bestellten Strahlenschutzbeauftragten
  • 5Gerätedaten (Hersteller, Modell, Baujahr, Seriennummer)

4. Was passiert bei Beanstandungen?

Bei kleinen Beanstandungen (z. B. einzelne Lücken, unleserliche Protokolle) erhält die Praxis eine Nachfrist zur Behebung. Bei schwerwiegenden Beanstandungen (z. B. dauerhaft fehlende Protokolle, mangelhafte Bildqualität) kann die zahnärztliche Stelle eine außerordentliche Sachverständigenprüfung anordnen oder das Quartalsintervall widerrufen. In extremen Fällen kann der Röntgenbetrieb untersagt werden.

5. Prüfintervall: Alle 2–3 Jahre

Die zahnärztliche Stelle prüft stichprobenartig — nicht jede Praxis wird jedes Jahr geprüft. Die genauen Intervalle variieren je nach Bundesland. Praxen, die bereits Beanstandungen hatten, werden häufiger geprüft. Praxen mit lückenloser Dokumentation und guter Bildqualität bleiben in der Regel unauffällig.

6. Unterschied zahnärztliche Stelle vs. ärztliche Stelle

MerkmalZahnärztliche StelleÄrztliche Stelle
Zuständig fürZahnarztpraxenRadiologiepraxen, MVZ, Orthopäden
TrägerZahnärztekammer / KZVÄrztekammer / KV
PrüfstrengeModeratHäufig strenger
PrüfintervallAlle 2–3 JahreAlle 2–3 Jahre

7. KonstanzLog: Jederzeit prüfungsbereit

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